hrista Block soll alles eingefädelt haben Christina Block beschuldigt im Entführungsfall ihre verstorbene Mutter
Die Hamburger Unternehmerin Christina Block (52), Erbin der Steakhaus-Kette “Block House”, steht aktuell vor Gericht. Die Anklage wirft ihr Kindesentziehung, Misshandlung Schutzbefohlener und weitere Delikte vor. Im Zentrum steht die mutmaßliche Entführung ihrer beiden Kinder aus Dänemark nach Deutschland.
Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht
In der Nacht zum 1. Januar 2024 sollen maskierte Männer die beiden Kinder von Christina Block, Klara (13) und Theodor (10), in der Nähe des Hauses ihres Vaters in Gråsten, Dänemark, in ein Auto gezerrt und nach Hamburg gebracht haben. Der Vater, Stephan Hensel (51), wurde dabei verletzt. Die Kinder tauchten kurz darauf bei ihrer Mutter in Hamburg auf.
Christina Block beschuldigt ihre verstorbene Mutter als Drahtzieherin
Christina Block bestreitet, die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben zu haben. Laut Anklage soll jedoch ihre verstorbene Mutter, Christa Block, die Entführung organisiert haben, wie der “Spiegel” berichtet. Die Seniorin soll vor ihrem Tod im Juli 2023 eine Sicherheitsfirma mit der Rückführung der Kinder beauftragt haben. Monate nach ihrem Tod führten deren Mitarbeiter den Plan offenbar durch – ohne Christina Blocks Wissen – sie habe “niemals einen Auftrag erteilt”, erklärt ihr Verteidiger.
Christina Block wurde das Sorgerecht entzogen
Die mutmaßliche Entführung steht im Kontext eines jahrelangen und offenbar eskalierten Sorgerechtsstreits zwischen Christina Block und dem Vater der Kinder. Nach dem Vorfall entschied ein dänisches Gericht, dass die beiden Kinder zurück zu ihrem Vater nach Dänemark müssen. Nun folgte ein weiterer drastischer Schritt: Christina Block wurde per Gerichtsbeschluss das Sorgerecht entzogen, jeglicher Kontakt zu ihren Kindern ist ihr seitdem untersagt.
Insgesamt richtet sich die Anklage gegen sieben Personen. Neben Christina Block selbst stehen auch ihr Lebensgefährte, der frühere ARD-Moderator Gerhard Delling, sowie Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma unter Verdacht, an der Aktion beteiligt gewesen zu sein. Alle Beschuldigten beteuern ihre Unschuld – es gilt die Unschuldsvermutung.